Neue Corona Landesverordnung!

Ab Montag, 22.November 2021 gilt eine neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie.

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung der 2 G Regel!!! (nur geimpfte oder genesene Personen dürfen am Unterricht oder Proben teilnehmen)

Von der 2-G-Regel ausgenommen sind:

–          Kinder bis zur Einschulung

–          Schüler (mit Bestätigung der Schule, dass sie regelmäßig zwei Mal wöchentlich getestet werden)

–          Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Letztere müssen dafür ein Attest vorlegen und dürfen außerdem nur getestet am Angebot teilhaben.