Ab Montag, 22.November 2021 gilt eine neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie.
Die wichtigste Neuerung ist die Einführung der 2 G Regel!!! (nur geimpfte oder genesene Personen dürfen am Unterricht oder Proben teilnehmen)
Von der 2-G-Regel ausgenommen sind:
– Kinder bis zur Einschulung
– Schüler (mit Bestätigung der Schule, dass sie regelmäßig zwei Mal wöchentlich getestet werden)
– Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Letztere müssen dafür ein Attest vorlegen und dürfen außerdem nur getestet am Angebot teilhaben.