am Mittwoch, 12. Januar 2022 ist eine neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Neuerungen:
– Gruppenunterricht für Blasinstrumente ist untersagt!
– Gruppenunterricht mit anderen Instrumenten bzw. Gesang darf nur mit Tragen einer Maske stattfinden
– Ensembleproben mit Beteiligung von Blasinstrumenten ist untersagt.
– Einzelunterricht kann wie bisher stattfinden (auch Blasinstrumente und Gesang).
– Grundsätzlich gilt die 2G Regelung
– Das Tragen einer Maske ist ab dem 7. Lebensjahr vorgeschrieben
– Veranstaltungen und Vorspiele (auch interne) dürfen nur nach Genehmigung durch die Schulleitung stattfinden