In acht Bundesländern ist es bereits geltendes Recht, in zweien im parlamentarischen Beratungsgesetz: ein Musikschulgesetz. Auch in Schleswig-Holstein wurde ein Gesetzentwurf in das Landesparlament eingebracht. Bereits im Herbst hat sich der Landesmusikrat in einer schriftlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf geäußert und festgestellt: „Die Arbeit der Musikschulen bedarf verlässlicher Förder- und Rahmenbedingungen, wie sie mit einem Musikschulgesetz geschaffen werden können.“Diese Woche ist der Gesetzesentwurf erneut in der Beratung im Bildungsausschuss des Landtags. Neben dem Landesmusikrat und dem Kompetenzzentrum musikalische Bildung (KMB.SH) werden aus den Reihen der LMR-Mitglieder der Landesverband der Musikschulen und die Landesarbeitsgemeinschaft der Privatmusikschulen angehört. |